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AutorenbildRobert Kummer

Bundes- und Kantonsbeiträge fürs Agglomerationsprogramm 3 durch effiziente Projektierung sichern

Das Agglomerationsprogramm der 3. Generation (AP3) der Stadt umfasst 14 Teilprojekte im Gesamtumfang von rund 31 Mio Franken und wird mit über 11 Mio Franken von Bund und Kanton unterstützt; aber nur, wenn die Stadt Langenthal die Terminvorgabe einhält.



Das Strassennetz der Stadt wird kontinuierlich unterhalten. Vielerorts konnten in den letzten Jahren Strassenzüge saniert beziehungsweise instand gestellt werden. Weiterhin gibt es jedoch Handlungsbedarf, beispielsweise bei Strassenabschnitten und Knoten / Kreuzungen mit hoher Verkehrsbelastung und ohne sichere Velo- und Fussverkehrsführung. Mit dem AP3 hat die Stadt in einer Gesamtbetrachtung definiert, welche Strassenabschnitte prioritär zu behandeln sind. Der Bund hat die Konzeption gewürdigt und eine substanzielle Mitfinanzierung zur Umsetzung der Massnahmen zugesichert. Die Stadt kann damit die entsprechenden Strassenabschnitte mit der Unterstützung von Bund und Kanton realisieren.


Kann jedoch eine Massnahme nicht innerhalb der vom Bund festgelegten Frist umgesetzt und bis am 30.06.2027 abgerechnet werden, erlischt sowohl der Bundes- als auch der Kantonsbeitrag an die Stadt.


Uns allen waren diese Spielregeln, als wir dem Souverän am 07.03.2021 den Projektierungskredit von 3.8 Mio Franken vorlegten, bekannt und so schwebt der 30.06.2027 wie ein Damoklesschwert über uns:

Der dem Volk vorgelegte Zeitplan muss eingehalten werden, sodass spätestens Ende Juni 2027 die Bauabrechnung beim Kanton eingereicht werden kann; es gibt keine Nachfrist und kein Fristenstillstand.


Mit dem jedoch dem Stadtrat im Oktober 2023 vorgelegten überarbeiteten Zeitplan ist die Stadt auf das Entgegenkommen von Kanton und Bund angewiesen, da der 30.06.2027 nicht mehr eingehalten werden kann.


Die FDP/jll Fraktion will sich aber weder auf vage Zusagen seitens Kanton, noch auf die Hoffnungen der Bund werde die Fristen verlängern, abstützen, sondern das Heft selber in die Hand nehmen.

Denn solange keine schriftlichen Zusagen, ob allenfalls die pauschalen Massnahmen, wie vom Gemeinderat angedacht, in Einzelmassnahmen umgewandelt und so Fristen verlängert werden könnten, gilt der 30.06.2027 - ohne Wenn und Aber.


Entsprechend hat die FDP/jll Fraktion in der Stadtratssitzung vom 23.10.2023 den Antrag gestellt, die Projektphasen terminlich überschneidend zu erarbeiten um so das Teilprojekt bis am 30.06.2027 abzurechnen.

Der Antrag wurde im Stadtrat von allen Fraktionen wohlwollend unterstützt und einstimmig angenommen.


Wir werden nun besorgt sein, dass die weiteren Teilprojekte ebenso erarbeitet und realisiert werden und der Stadt Langenthal nicht über 11 Mio Franken an Kantons- und Bundesbeiträgen entfallen.


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